Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
Für alle Bestellungen durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit. Insbesondere werden abweichende Bedingungen des Kunden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie für jedes einzelne Geschäft von uns bestätigt werden.

2. Vertragserklärungen
Der Kaufvertrag kommt mit Helmut Schaupp in deutscher Sprache erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Leisten wir ohne vorherige Auftragsbestätigung, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen der Textform (elektronische Datenübermittlung mit qualifizierter Signatur, Telefax mit rechtsgültiger Unterschrift oder Schriftform) soweit diese AGB nichts Anderes bestimmen. Ein Verzicht auf die Einhaltung der Formvorschriften ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

3. Leistungsumfang
Für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Angaben zum Leistungsgegenstand im Onlineshop oder unserem Katalog bzw. Angeboten beruhen auf den Angaben des Herstellers. Für die Richtigkeit dieser Angaben haften wir nur nach den Regelungen in diesen AGB und nur, wenn wir im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von einer etwaigen fehlerhaften Angabe Kenntnis hatten und/oder die Angabe nicht vor Vertragsabschluss richtiggestellt bzw. widerrufen war. Teillieferungen sind gestattet.

4. Leistungszeit
Leistungszeitangaben sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir bestätigen den Leistungstermin ausdrücklich als verbindlich. Eine vereinbarte Leistungszeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die vereinbarte Anzahlung geleistet ist. Jede Änderung der Bestellung nach Auftragsbestätigung bewirkt die Aufhebung eventuell verbindlich vereinbarter Fristen, Termine oder Vertragsstrafen. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist. Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch Streik und Aussperrung sowie sonstige Ereignisse, die die Fertigung oder die Auslieferung erschweren, insbesondere Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, geben uns das Recht, die Leistungszeit entsprechend der Beeinträchtigung durch unverzügliche Anzeige an den Kunden zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Die genannten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen. Im Fall der Verzögerung der Leistung ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Hat die verzögerte Leistung für den Kunden kein Interesse, kann er ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Die Ausübung des Rücktrittrechts ist unverzüglich in Textform anzugeben. Für den Fall, dass wir vom Vertrag zurücktreten, werden wir eine etwa vom Kunden geleistete Anzahlung unverzüglich erstatten. Neben dem Rücktrittsrecht stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk. Die Verpackungs- und Versandkosten (inkl. Verladung im Lager, Zölle, Steuern und sonstige Nebenkosten) richten sich nach dem Empfängerland, Nettowarenwert und Gewicht der Ware. Die Versendung erfolgt im Übrigen unfrei.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlungen haben entweder in bar an unserem Geschäftssitz oder per Kreditkarte, Bankeinzug, Sofortüberweisung oder Nachnahme zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden und uns bleibt das Recht vorbehalten, einen geringen bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein, so gilt bei gesondert vereinbarter Hereinnahme von Wechseln die mit der Wechselannahme gewährte Stundung als widerrufen. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem werden unsere sämtlichen noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich mindern, insbesondere, wenn in das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckung betrieben oder über das Vermögen des Kunden Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird. Der Kunde ist nur berechtigt, gegen unsere Forderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

7. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht auf den Kunden über, sobald der Leistungsgegenstand dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten oder die Anlieferung übernommen haben, oder wenn Teillieferungen erfolgen. Hat der Kunde den Transport des Leistungsgegenstandes übernommen oder verzögert sich der Versand des Leistungsgegenstandes durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so gehen die vorstehend genannten Gefahren mit unserer schriftlichen Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Anweisung des Kunden werden wir auf seine Kosten den Leistungsgegenstand in branchenüblichem Umfang für die Dauer einer etwaigen Aufbewahrung bei uns und/oder für den Transport gegen Beschädigung und Untergang versichern. Der Kunde ist unbeschadet seiner Rechte verpflichtet, angelieferte Ware in Empfang zu nehmen, auch wenn sie offensichtliche Mängel aufweist und diese unentgeltlich für uns zu verwahren. Reihe der Kunde die Annahme, so sind wir berechtigt, 25 % des Netto-Warenwert zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden und uns bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schaden vorbehalten.

8. Leistungsstörungen
Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich nach Eingang auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Beanstandungen jedweder Art sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften muss er uns unverzüglich, spätestens jedoch Innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Unterlässt es der Kunden, einen offensichtlichen Mangel oder eine Fehlmenge innerhalb vorgenannter Frist schriftlich zu rügen, so gilt unsere Leistung als vertragsgemäß. Wir stehen nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür ein, dass der Leistungsgegenstand in mangelfreiem Zustand unser Haus verlassen hat. Zu Gunsten des Kunden wird vermutet, dass ein solcher Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, der innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang entdeckt und uns gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt wird. Wir dürfen jedoch den Nachweis führen, dass der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei war. Der Anspruch des gewerblichen Kunden auf Nacherfüllung verjährt im Übrigen nach einem Jahr ab Entstehen des Anspruchs.

9. Nacherfüllung
Abweichungen von Angaben oder Vereinbarung hinsichtlich Qualität und Menge von bis zu +/-10% stellen keinen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften des Leistungsgegenstandes dar, der den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. Im Fall der Lieferung einer in diesem Sinne unbeachtlichen Mindermenge reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden anteilig, bei einer unbeachtlichen Mehrmenge erhöht sie sich entsprechend. Elektrotechnisches Material gilt als vertragsgemäß, wenn es den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektroingenieure entspricht (dies gilt auch für Lieferungen in EU-Länder). Im Fall eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder bleiben zwei Versuche der Nacherfüllung erfolglos, kann der Kunde die vertragliche Vergütung hinsichtlich mangelbehafteten Teil des Leistungsgegenstandes entsprechend reduzieren und/oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag kommt nur in Betracht, wenn durch Mange! des Leistungsgegenstandes unsere Gesamtleistung den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Zweck erheblich beeinträchtigt oder sonst für den Kunden kein Interesse hat. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, werden wir von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, bis zur Höhe eines dem mangelfreien Anteil des Leistungsgegenstandes entsprechenden Teils unserer noch offenen Forderung die Nacherfüllung zu verweigern.

10. Umtausch- und Rücktrittsausschluss
Ware, die aufgrund einer Reklamation an uns zurückgesendet werden soll, muss ausreichend frankiert sein. Unfreie Retouren werden von uns nicht angenommen und daher an den Versender retourniert. Sollte die Reklamation nachweisbar unser Verschulden sein, werden die Versandkosten erstattet. Bei Sonderanfertigungen ist der Umtausch und Rücktritt ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Rücknahme der Ware durch uns.

11. Haftungsbegrenzungen
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte ade fahrlässige Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung), ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind. Untere Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen am betreffenden Leistungsgegenstand und/oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung durchgeführt, veranlasst oder zugelassen hat, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass diese Änderungen nicht (mit-)ursächlich für den Schaden waren.

Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand entstanden selbst entstanden, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen bei Fehlern des Leistungsgegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen nicht am Liefergegenstand selbst entstandene Schäden abzusichern. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Schadenshöchstbetrag begrenzt, den wir bei einer inländischen Versicherung zu taxmäßigen, vom Aufsichtsrat für das Versicherungswesen genehmigten Bedingungen versichert haben oder hätte versichern können. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfenvorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

12. Internethandel
Beabsichtigt der gewerbliche Kunde eine Weiterveräußerung über das Internet, so hat er uns hierüber unter Mitteilung des entsprechenden Internetportals, zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn der Kunde mit unserem Namen und Produkte im Internet wirbt.

13. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unangemessene Vorschriften sind mit demjenigen Teilgehalt aufrechtzuerhalten, der sich als selbständiger Bestandteil aus der unangemessenen Gesamtregelung lösen lässt.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist das für Graz zuständige Gericht.

Graz, Stand 09/2017 Helmut Schaupp, Mariatorstersrtraße 16, 8043 Graz